Bei der Unterernährung spricht man auch von quantitativer Mangelernährung. Sie entsteht dann, wenn der Energiebedarf des Menschen nicht durch eine ausreichende Menge an Nahrung gedeckt werden kann. Unterernährung kann dabei zu schweren Krankheiten bis zum Tod führen.
Bei der Mangelernährung müßte man eigentlich von einer Fehlernährung bzw. von einer qualitativen Mangelernährung sprechen. Trotz dieser Ungenauigkeit hat sich der Begriff „Mangelernährung“ aber mehr und mehr durchgesetzt. Dabei handelt es sich um die Minderversorgung mit Vitaminen und Mineralstoffen.
Sie geht zwangsläufig mit der Unterernährung einher, kann aber auch ohne die Symptome der Unterernährung vorhanden sein. Dabei sind die Auswirkungen der Mangelernährung ebenfalls bedrohlich. Häufige Infekte, Verdauungsprobleme und Osteoporose sind Beispiele an möglichen Folgen.
Nach Schätzungen sind 1,6 Millionen der Bundesbürger über 60 dauerhaft unterernährt.
Man geht davon aus, daß über 300.000 Deutsche über 60, die in Altenpflegeheimen wohnen, unterernährt sind 50 Prozent aller Patienten über 75 Jahre, die ins Krankenhaus eingewiesen werden, leiden an Unterernährung.
Nach neuesten Studien verlassen unterernährte Menschen, die ins Krankenhaus eingewiesen werden, das Krankenhaus in keinem besseren Ernährungszustand.
Vielmehr ist häufig das Gegenteil der Fall. Nach Erhebungen der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) belaufen sich die Zusatzkosten der Kranken- und Pflegeversicherungen, die durch Mangelernährung älterer Menschen entstehen, bereits im Jahre 2007 schätzungsweise auf rund 9 Mrd. Euro.
Nach Schätzungen der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (DGG) wird sich das Problem der altersbedingten Mangelernährung und die damit verbundenen Folgekosten durch die demografische Entwicklung weiter verschärfen.

Bis zum Jahre 2020 geht man von einem Kostenanstieg von ca. 25 Prozent aus, was das Gesundheitssystem enorm belasten wird. Zahlreiche Gerichtsurteile, unter anderem vom Oberlandesgericht Karlsruhe, belegen, daß Heimträger bei unzureichender Pflege und Ernährung haftbar gemacht werden können. Dabei werden je nach Sachlage zivilrechtliche wie strafrechtliche Aspekte herangezogen.

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